Beratungsfeld Baurecht
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berate ich Sie im Vorfeld eines geplanten Bauvorhabens und vertrete Sie prozessbegleitend im Streitfall in allen Bereichen rund um das Baurecht.
Die rechtlichen Problemfelder des Bau- und Architektenrechts sind sehr vielschichtig und beziehen viele andere Rechtsgebiete mit ein, sodass in der Regel zur Vorbereitung und Begleitung in diesem Beratungsfeld vorrangig Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht damit betraut werden sollten.
Ich stehe Ihnen für juristische Fragen beim Hausbau, Hauskauf, Baumängeln, vertraglichen Besonderheiten oder auch bei Schlichtungsverfahren zwischen Bauherrn und Bauträgern gerne zur Verfügung.
Zu meinen Mandanten gehören private Auftraggeber, Handwerksbetriebe, Architekten und Bauträger sowie auch sonstige Dienstleister am Bau. Mit umfangreichen Fachkenntnissen, jahrelangen Erfahrungen und der Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht unterstütze ich Sie, um die vielschichtigen Problemkreise zeitnah und erfolgreich abzuwickeln.
Aufgrund der Komplexität des Rechtsgebietes Bau- und Architektenrecht ist eine frühzeitige Beratung und Information unverzichtbar. Nur so lassen sich streitige Auseinandersetzungen sowie nervenaufreibende Gerichtsverfahren vermeiden.
Sprechen Sie uns einfach an und schildern Sie uns Ihre Fragen, damit wir gemeinsam eine Lösung für Ihr Anliegen finden.
- Bauwerk-Vertragsrecht nach BGB und VOB/B - Sicherung von Vergütungs- und Werklohnforderungen
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und Beratung
- Gewährleistung / Haftung nach BGB und VOB/B
- Architektenrecht gem. HOAI
- Architektenhonorarrecht gem. HOAI - Bauhandwerkersicherung
- Gestaltung und Prüfung von Kauf- und Bauverträgen